AllgemeineGeschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen undZeitschriften

1.Werbeauftrag ist der Vertrag über dieVeröffentlichung eines oder mehrer Werbemittel in einer Druckschrift und/oderim Internet zum Zwecke der Verbreitung. Für jeden Werbeauftrag und für alleFolgeaufträge gelten die vorliegenden AGB sowie die im Zeitpunkt desVertragsschlusses aktuelle Preisliste der will Magazine Verlag GmbH(nachfolgend „Verlag“), deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteilbilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB der Werbungstreibenden oder Inserenten istausgeschlossen, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen.

  1. Die AGBgelten sinngemäß auch für Beilagenaufträge. Diese werden vom Verlaggrundsätzlich erst nach Vorlage eines Musters angenommen.
  2. Aufträge fürAnzeigen bzw. Werbung können persönlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail,Telefax oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht fürÜbermittlungsfehler. Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung derAnzeige durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch denVerlag in Textform (Annahme).
  3. Der Verlagkann Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe – im Rahmen eines Abschlusses nachsachgemäßem Ermessen ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt derAnzeigenaufträge gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vomdeutschen Werberat beanstandet wurde, wenn deren Veröffentlichung für denVerlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar istoder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck einesBestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten.
  4. Abschluss istein Vertrag über die Schaltung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der vom Verlagangebotenen Rabattstaffeln, wobei die einzelnen rechtsverbindlichenAnzeigenaufträge jeweils erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigungdes Abrufs zustande kommen. Abruf ist die Aufforderung des Auftraggebers an denVerlag, aufgrund Grundlage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige zuveröffentlichen und die Zustellung der für die Produktion erforderlichen Texteund Vorlagen. Ist kein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen spätestensein Jahr nach Ver-tragsschluss abzurufen. Ein Abschluss über mehrere Anzeigenist innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.
  5. Die in derPreisliste ausgewiesenen Anzeigen- und Erscheinungstermine sind für den Verlagunverbindlich. Dem Verlag steht es frei, die Anzeigen- und Erscheinungstermine(auch bei Sonderveröffentlichungen) kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechendanzupassen.
  6. Anzeigenwerden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen derPublikation veröffentlicht, wenn dies schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail,vereinbart wird. Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sichjeweils auf die belegte Hauptausgabe. Bei Kombi-Anzeigenaufträgen fürverschiedene Titel behält sich der Verlag vor, die Anzeigen in den verschiedenenTiteln unterschiedlich zu platzieren. Sofern keine eindeutige Platzierungvereinbart ist, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. Sollte eineAnzeige innerhalb einer bestellten Ausgabe nicht platziert werden können, kannder Verlag diese Anzeige zum gleichen Preis in einer Ausgabe mit gleichem odergrößerem Verbreitungsgebiet veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn es für dieBestellung einer bestimmten Ausgabe einen objektiv nachvollziehbaren, demVerlag bekannten Grund gab.
  7. Anzeigenaufträgekönnen nur schriftlich, per Telefax oder E-Mail bis zum Buchungsschluss gekündigtwerden. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber dieAnzeige vollumfänglich zu bezahlen. Ist die Anzeige noch nicht in Druckgegeben, kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenenKosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Der Verlag wird im Fallehöherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von derVerpflichtung zur Auftragserfüllung frei, Schadensersatzansprüche des Kundenbestehen deswegen nicht.
  8. DieSchlusstermine für Druckunterlagen (=Anzeigenschluss) sind den jeweils gültigenSeiten mit den Verlagsangaben und für die Rubriken den Branchenseiten der Preislistedes Verlags zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckunterlagenoder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeigneteoder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. DerVerlag gewährleistet die für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmender durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen werdennur auf schriftliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfallsgehen sie in das Eigentum des Verlages über. Die Pflicht zur Aufbewahrung endetsechs Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige.
  9. Sind keineGrößen vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solcheAnzeige üblichen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer angeliefertenDruckunterlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab,gilt das Maß der in Abdruck gebrachten Anzeigenhöhe.
  10. DieAufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitigvor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen,die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen.
  11. DerAuftraggeber ist für den rechtlichen Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit derAnzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegender Veröffentlichung der Anzeige frei, einschließlich der angemessenen Kostenzur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob einAnzeigen-auftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Ist der Verlag zum Abdruckeiner Gegen-darstellung verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach dergültigen Anzei-genpreisliste zu tragen.
  12. Korrekturabzügewerden erst ab einer Größe von 30 Anzeigen-Millimetern und nur aufausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt Korrekturen, die ihminnerhalb der von ihm gesetzten Fristen mitgeteilt werden. Dabei trägt derAuftrag-geber die Verantwortung für die Richtigkeit der verbessertenKorrekturabzüge, an-dernfalls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.Sollte der Auftraggeber nach Übermittlung des ersten KorrekturabzugesÄnderungen verlangen, die nicht auf einer Abweichung des Korrekturabzugs vomAuftrag beruhen, wird der Verlag dem Auftraggeber für die Erstellung undLieferung eines zweites Korrekturabzuges nach Absprache den entsprechendenKostenaufwand in Rechnung stellen.
  13. Kosten fürdie Anfertigung bestellter Vorlagen, Filme oder Zeichnungen sowie für vomAuftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglichvereinbarter Ausführungen trägt im Übrigen der Auftraggeber.
  14. Der Verlagstellt eine Rechnung aus und liefert eine Beleg für die Veröffentlichung derAnzeige. Auf Wunsch und nach Absprache kann ein gesonderter Anzeigenbelegü-bermittelt werden. Ist dies nicht möglich, kann der Verlag eine Bescheinigungüber die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige erstellen. Originalbelegewerden nur gegen Berechnung geliefert. Komplette Belegexemplare liefert derVerlag auf Anfrage und nur ab einem Volumen von mindestens viertelseitigenAnzeigen.
  15. Zuschriftenauf Chiffre-Anzeigen werden per Post weitergeleitet. Der Verlag behält sichvor, bei Stückzahlen ab zehn gewerblicher Zuschriften von einem Absender eineWeiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zuberechnen. Der Auftraggeber kann den Verlag berechtigen, Zuschriften anstelleund im erklärten Einverständnis des Auftraggebers zu öffnen.
  16. Anzeigen-Rechnungensind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug zubezahlen. Bei Vorauszahlung auf Gesamtbeträge von mehr als 100 Euro werden 2 %Skont gewährt, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Im Falle eineroder mehrerer vorliegender Gutschriften wird Skonto erst nach deren Abzuggewährt. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehende Rechnungen bzw.Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Stundung oder Zahlungsverzugwerden Zinsen entsprechend § 288 BGB berechnet. Mahn- und Inkassokosten, diedurch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann beiZahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlungzurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel ander Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch währendder Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen, abweichend voneinem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel, von der Vorauszahlung desAnzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.Bei telefonischer Auftragsannahme werden Aufträge von Anzeigen-Kunden ohneAbschluss mittels Einzugsermächtigung abgewickelt. FehlerhafteAnzeigenrechnungen können innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellungkorrigiert werden. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nurberechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und nichtbestritten sind.
  17. Bei Aufträgenaus dem Ausland ist in der Regel Vorauszahlung erforderlich. Ist derWerbeauftrag nach den geltenden deutschen gesetzlichen Bestimmungen nichtmehrwertsteuerpflichtig, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerbe-rechnung,allerdings nur , wen eine entsprechende VAT-Nummer des Rechnungsempfängersmitgeteilt wird. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuerberechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.
  18. Anzeigen werdenvom Verlag nach ihrem inhaltlichen Sinngehalt rubriziert. Wird eine Anzeigedurch den Auftraggeber durch eine hiervon abweichende Rubrik in Auftraggegeben, so gilt dennoch der Preis, den die Anzeige bei korrekter Platzierunggekostet hätte. Ist der Preis, der vom Auftraggeber gewünschten abweichendenRubrik höher als der Preis bei korrekter Platzierung, so gilt der erhöhtePreis.
  19. Für Anzeigenin Verlagsbeilagen und redaktionell gestaltete Anzeigen, Anzeigen inSonderveröffentlichungen und Kollektiven sowie für Anzeigen, welche nachAnzei-genschluss verkauft werden, kann der Verlag von der Preislisteabweichende Preise festlegen.
  20. Reklamationenmüssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb vonzwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nichtoffensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens ein Jahr nachVeröf-fentlichung der Anzeige reklamieren. Bei fehlerhaftem Abdruck einerAnzeige, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitigerReklamation, kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreienErsatzanzeige verlangen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen,wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässtder Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er dieNacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Verlag nicht zumutbar oder schlägt siefehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oderZahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeigebeeinträchtigt wurde. Gewährleistungs-ansprüche von Kaufleuten verjähren zwölfMonate nach Veröffentlichung der ent-sprechenden Anzeige. Im Übrigen gelten diegesetzlichen Gewährleistungsfristen.
  21. Der Verlaghaftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schädenaus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowiefür Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht,deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbeauftrags überhaupterst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdetund auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. DieSchadensersatz-pflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafterVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf denvorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sindSchadensersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrundausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlages nach den vorstehendenRegelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für diepersönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Schadensersatzansprüchegegen den Verlag verjähren, mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter odervorsätzlicher Handlung, in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem derAuftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hatoder hätte erlangen müssen. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen desVerlages zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht,stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Diesgilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nichtbeachtet. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Daten frei von Viren sind.Dateien mit Viren kann der Verlag löschen, ohne dass der Kunde hierausAnsprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich im Übrigen Ersatzansprüchefür von Viren verursachte Schäden vor.
  22. Werbeagenturensind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrech-nungengegenüber den Werbungstreibenden an die Preise des Verlages zu halten. Die vomVerlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kunden-Netto, alsonach dem Abzug von Rabatt, ggf. Boni und Mängelnachlass. DieVermitt-lungsprovision wird nicht auf Privatpreise gewährt und fällt nur beiVermittlung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannteWerbeagenturen vergütet und dies nur unter der Voraussetzung, dass der Auftragunmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, der die Beschaffung der fertigenund druckreifen Druck-unterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung alsWerbeagentur vorlegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturenabzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeitoder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durchWerbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit WerbeagenturenAufträge erteilen, kommt daher der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagenturzustande. Soll ein Werbungstreiben-der Auftraggeber werden, muss dies gesondertund unter namentlicher Nennung des Werbungstreibenden vereinbart werden. DerVerlag ist berechtigt, von der Werbe-agentur einen Mandatsnachweis zuverlangen.
  23. Sollten eineoder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages/dieser AGB/der Preislisteunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird im Wege derer-gänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem vonden Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichenZweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaigerRe-gelungslücken.
  24. Es giltdeutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss vonKollisionsrecht. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand für Klagen gegenKaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist München.

ZusätzlicheGeschäftsbedingungen des Verlages

a.Neue Preislisten treten zumGültigkeitsstichtag in Kraft. Dies gilt auch für laufende Abschlussaufträge.

  1. Bei Konkursoder Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlass.

c.Der Verlag behält sich das Recht vor, fürbesondere Werbeformen oder Auftragsbedingungen sowie für Anzeigen inSonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend denbesonderen Gegebenheiten zu vereinbaren.

  1. Der Verlagkann für Anzeigen, die in Themen-Kollektiven erscheinen, von der Preislisteabweichende Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematischunterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können. In einemsolchen Fall werden die entsprechenden Beiträge oder die gesamteVeröffentlichung als „Anzeige“ gekennzeichnet.

e.Platzierungsvorschriften, wonach Anzeigenan einem bestimmten Platz erscheinen sollen, werden vom Verlag nur als Wunsch,nicht als Bedingung eines Auftrags entgegengenommen.

f.  Der Verlag behält sich vor, Anzeigen mitbegrenzter Reichweite auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dieszu einer technischen Vereinfachung führt. Gleiches gilt auch für dieVeröffentlichung im Internet.

g.Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw.fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei undeutlich geschriebenenManuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit derWiedergabe.

  1. Ansprüche beifehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Inserentdie Möglichkeit hatte, vor Druckunterlagenschluss der nächstfolgenden Ausgabeauf den Fehler hinzuweisen.

i.  Abbestellungen müssen schriftlich oderunter Vorlage eines Ausweises erfolgen und bis zum Rücktrittsschluss, der u.U.auch vor Anzeigenschluss liegt, vorliegen. Bei Abbestellung von Anzeigen kannder Verlag die in der Druckvorstufe entstandenen Kosten berechnen.

j.  Fälle höherer Gewalt wie auchArbeitskampfmaßnahmen oder Rohstoffverknappung entbinden den Verlag von derVerpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.

k.Bei Auftragserteilung über Werbungsmittlererfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. BeiAuftragserteilung ohne Einschaltung von Werbungsmittlern erfolgen Annahme undBerechnung zu den jeweiligen Direktpreisen.

l.  Ein Anspruch auf Kundenrabatte besteht nurbei Abschluss eines inserentenbezogenen Jahresauftrages. Für jede Ausgabe oderKombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen, wobeiAbschluss-Unter-/Teilausgaben ebenfalls rabattiert werden, aber zurAbschlusserfüllung nicht mitzählen.

  1. Bei einerJahresauftragsmenge ab  12 Seiten sindvertragliche Sondervereinbarungen möglich.
  2. Der Verlagübernimmt keinerlei Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit und sachgemäßeInhalte von Anzeigen und Beilagen sowie für die Abfassung von Anzeigentexten.Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der fürdie Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; demAuftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. DurchErteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kostender Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächlicheBehauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabedes jeweils gültigen Anzeigentarifs.
  3. Der Verlagbeansprucht für die von ihm gestalteten Anzeigen Urheberrecht. AnderweitigeVeröffentlichungen bedürfen der Genehmigung des Verlages.
  4. Bei Anzeigen,die Mail übertragen werden, muss das gesendete Anzeigenmotiv — vorAnzeigenschluss als Printversion per Post vorgelegt werden.
  5. Im Rahmen derGeschäftsbedingungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDVbearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zuden Vertragszwecken verwendet (gemäß § 33, Absatz 1 und § 34 Absatz 1Bundesdatenschutzgesetz).

r. Alle Geschäftsbedingungen, die den BereichDruckunterlagen oder Probeabzüge betreffen, gelten auch für per Fernübertragungübermittelte oder auf Datenträgern zur Verfügung gestellte digitale Datensätze.

s. Bei Farbanzeigen, die ohne Farb-Proofgeliefert werden sowie bei unerwünschten Druckresultaten, die auf eineAbweichung der Vorgaben des Verlages zur übermittlung von digitalen Datensätzenberuhen, sind Preisminderungen ausgeschlossen.

t. Mit Erteilung des Anzeigenauftrages bzw.Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allgemeinen undZusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an.

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